Ihre Schritte zur Ergotherapie

Ausstellung der Heilmittelverordnung durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin

Sie haben Ihre Verordnung? Dann kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren einen Termin.

In der ersten Stunde lernen wir uns kennen. Es findet ein Anamnesegespräch statt und zusammen schauen wir an welchen Zielen Sie arbeiten möchten.

Im Laufe des Therapieprozesses prüfen wir gemeinsam, ob Ziele oder Behandlungspläne angepasst werden müssen. Für eine erfolgreiche Therapie ist Ihre aktive Mitarbeit gefragt.

Für gesetzl. Versicherte

Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet. Beachten Sie, dass Ihre Verordnung ab Ausstellung 28 Tage gültig ist.

Bis zum 18. Lebensjahr oder mit einer Befreiung von der Krankenkasse zahlen Sie keinen Eigenanteil zur Behandlung. Falls Sie nicht zuzahlungsbefreit sind, leisten Sie eine private Zuzahlung von 10 % des Rezeptwertes sowie eine Rezeptgebühr von 10,- Euro.

Für gesetzl. Versicherte

Für privat Versicherte

Zwischen unserer Praxis und Ihnen als privat Versicherte*r wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) abgeschlossen. Damit verpflichten wir uns, die definierte therapeutische Leistung zu erbringen, und Sie sich, den vereinbarten Preis – unabhängig von der Erstattung durch Ihre Private Krankenversicherung – zu zahlen.

Unsere Praxis orientiert sich an der Gebührenordnung für Therapeut*innen (GebüTh). Aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen, -tarifen und Beihilfevorschriften sind wir leider nicht in der Lage, Aussagen über die Erstattungshöhe bzw. -fähigkeit zu treffen.