Für gesetzl. Versicherte
Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet. Beachten Sie, dass Ihre Verordnung ab Ausstellung 28 Tage gültig ist.
Bis zum 18. Lebensjahr oder mit einer Befreiung von der Krankenkasse zahlen Sie keinen Eigenanteil zur Behandlung. Falls Sie nicht zuzahlungsbefreit sind, leisten Sie eine private Zuzahlung von 10 % des Rezeptwertes sowie eine Rezeptgebühr von 10,- Euro.
Für gesetzl. Versicherte
Für privat Versicherte
Zwischen unserer Praxis und Ihnen als privat Versicherte*r wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) abgeschlossen. Damit verpflichten wir uns, die definierte therapeutische Leistung zu erbringen, und Sie sich, den vereinbarten Preis – unabhängig von der Erstattung durch Ihre Private Krankenversicherung – zu zahlen.
Unsere Praxis orientiert sich an der Gebührenordnung für Therapeut*innen (GebüTh). Aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen, -tarifen und Beihilfevorschriften sind wir leider nicht in der Lage, Aussagen über die Erstattungshöhe bzw. -fähigkeit zu treffen.